Hier der normale Weg zur Förderung:
Nachdem alle Informationen ausgetauscht wurden, werden sogenannte Teilnehmerlisten von der SGK-NRW zugesandt. Diese Teilnehmerlisten müssen nach der Veranstaltung sofort im Original an die Landes-SGK geschickt werden (Adresse: SGK NW – z.Hd. Stefan Schmitz – Postfach 200704, 40104 Düsseldorf). Diese müssen dort innerhalb von 4 Werktagen nach der Veranstaltung eingegangen sein. Ebenfalls beigefügte Referentenquittungen ausfüllen und beilegen. Kopien der Teilnehmerlisten ebenso wie die Referentenquittungen ebenfalls an den Geschäftsführer/in absenden (Adresse: Andreas Behncke, Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar, andreas.behncke@nulllohmar.de), damit diese das Seminar abrechnen kann. Soweit diese Modalitäten nicht fristgerecht erledigt werden, ist nach den Förderrichtlinien keine Bezuschussung des Seminars durch die SGK-NRW möglich.
Zurzeit wird das Seminar wie folgt abgerechnet: Je Teilnehmer (2-6 Stunden) *,-€ / je Teilnehmer. (> 6 Stunden) *,-€ / je Teilnehmer. *,-€ je Referent / Tag.
* Bitte nachfragen
Weitere Informationen unter Rubrik: SGK-Richtlinien